Fondssteuerreporting erklärt

Warum ist Fondsteuerreporting wichtig?

In der Schweiz ansässige natürliche Personen, die Anlagefonds halten, müssen in ihrer Steuererklärung ihre steuerbaren Erträge deklarieren und der kantonalen Steuerverwaltung melden. 

Die Berechnung der steuerbaren Erträge ist jedoch kompliziert und richtet sich zum einen nach dem Bundesgesetz über die direkten Steuern und zum anderen nach den Kreisschreiben 15, 24 und 25. 

Wenn der Steuerpflichtige seine Bemessungsgrundlage nicht kennt, muss die kantonale Steuerverwaltung die Einkünfte nach pflichtgemässem Ermessen schätzen. Dabei setzen sie diese regelmäßig zu hoch an.

Somit zahlt der Anleger letztlich zu viele Steuern, weshalb diese Anlagefonds für Anleger aus der Schweiz unattraktiv und gemieden werden.

Wir bei der BS Consulting GmbH bieten Ihnen eine professionelle Berechnung der steuerbaren Erträge unter Berücksichtigung der Schweizer Steuergesetze und Kreisschreiben an.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Anlagefonds mehrere Anteilsklassen oder Feederfonds haben oder ob sie sich um einen Fond of Fond handelt.

Wir beherrschen auch komplexe Strukturen.

Die korrekt berechneten steuerbaren Erträge melden wir unter Berücksichtigung allfälliger Ausschüttungen an die Eidgenössische Steuerverwaltung, die diese prüft und auf der sogenannten Kursliste im Internet publiziert.

Damit stehen sie nicht nur den kantonalen Steuerverwaltungen zur Verfügung, sondern auch den Banken, die die Steuerauszüge für ihre Kunden erstellen, und natürlich den Anlegern, für die diese Fonds nun wieder attraktiv geworden sind, weil sie nicht mehr zu viel Steuern zahlen müssen.